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Begriffe und Definitionen FAQ


Beratungs- und Vermittlungsservice

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Die Beratung zu und Vermittlung von passenden Kinderbetreuungslösungen kann für berufstätige Eltern eine große Entlastung sein. Zahlreiche Dienstleister bieten dazu in unterschiedlichem Umfang Beratung an und vermitteln z. B. Tagesmütter, Au-pairs, Kinderfrauen und Babysitter. Wird ein solcher Service vom Unternehmen angeboten, besteht für die Familien der Belegschaft die Möglichkeit, individuelle Lösungen für sich zu entwickeln.

Ein Beratungs- und Vermittlungsservice für Kinderbetreuung beinhaltet üblicherweise die folgenden Leistungen:
  • Beratung und schriftliche Informationsmaterialien: Adresslisten, Vorlagen für Verträge, Checklisten, Leitfäden für rechtliche und steuerliche Fragen (z. B. Absetzbarkeit von Betreuungskosten, Anstellungsformen für Hauspersonal), Hintergrundinformationen (z. B. pädagogische Themen).

  • Vermittlung von Tagesmüttern, Kinderfrauen, Au-pairs, Notbetreuung, Babysitter, Recherche von geeigneten Einrichtungen und freien Plätzen.

  • Veranstaltungen, Vorträge und Kurse zu Themen der Kinderbetreuung, Ferienprogramme oder Elterntreffen.

Die Kosten für den Service werden vom Unternehmen getragen, so dass die Beschäftigten die Beratungs- und Vermittlungsleistungen kostenlos in Anspruch nehmen können. Honorare und Gebühren für die vermittelte Betreuung bezahlen die Eltern selbst. Manche Arbeitgeber gewähren allerdings einen Zuschuss zur Kinderbetreuung.



Familienkrippe und Minikita

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Viele Unternehmen möchten Ihren Beschäftigten eine betriebseigene Kinderbetreuung anbieten, doch gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen lohnt sich das wegen des zu geringen Bedarfs oft nicht. Wenn Sie auch einer kleinen Belegschaft eine hochwertige und verlässliche Kinderbetreuung anbieten wollen, sind Familienkrippen oder Minikitas eine gute Alternative zur Kinderkrippe oder zum Kindergarten. Sie stehen Ihren Beschäftigten exklusiv zur Verfügung und sind eng an das Unternehmen angebunden. In punkto Qualität kommen sie mit qualifiziertem Personal und gezielten Bildungsangeboten einer Einrichtung sehr nahe, sind aber weniger teuer, weniger aufwändig und können schnell umgesetzt werden.

Hilfe- und Pflegebedürftigkeit

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Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit aufgrund von Alter, Krankheit oder einem Unfall kann Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in zweierlei Hinsicht betreffen: Sie haben Angehörige, die unterstützt oder gepflegt werden müssen oder sind selbst Hilfebedürftig, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer chronischen Erkrankung.

Wenn Sie sich als Arbeitgeber entschieden haben, pflegende bzw. pflegebedürftige Erwerbstätige in Ihrem Betrieb zu unterstützen gilt es, geeignete Maßnahmen für Ihr Unternehmen zu finden. Wie können Sie vorgehen und was müssen Sie beachten, um betriebliche Unterstützungsmaßnahmen einführen zu können? Das folgende Kapitel führt Sie Schritt für Schritt zur passenden Lösung!

Definition „Pflegebedürftigkeit“

Der Begriff Pflegebedürftigkeit ist im SGB XI festgeschrieben. Darin werden die Kriterien für den Anspruch von Pflegeleistungen nach der Pflegeversicherung definiert. Pflegebedürftig ist danach, "wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf" (§14 SGB XI).

Hilfebedürftigkeit umfasst auch Beeinträchtigungen, die weit über den Begriff des Pflegebedarfes nach SGB XI hinausgehen. Damit sind auch Personen einbezogen, die "vorrangig hauswirtschaftliche Hilfe" benötigen, ohne dass bereits ein erheblicher Pflegebedarf, der Leistungen der Pflegeversicherung begründet, vorliegt.

Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit von Angehörigen:

Mit dem steigenden Altersdurchschnitt der deutschen Bevölkerung steigt der Anteil pflegebedürftiger Menschen. Bisher wurden die Pflegeaufgaben überwiegend von Frauen geleistet, doch die Zahl der pflegenden Frauen nimmt derzeit ab. Deshalb werden künftig zunehmend auch Männer vor dem Problem stehen, die Pflege von Angehörigen mit ihrem Beruf vereinbaren zu müssen. Die latente oder akute Überlastung durch berufliche und pflegerische Verpflichtungen führt oft zu einer Überlastung pflegender Angehöriger. Leistungsminderung und Fehlzeiten sind die Folge.

Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit der eigenen Person:

Aufgrund der Einsparungen in den Krankenhäusern werden Patienten immer früher entlassen. Familiäre Netzwerke zur Pflege stehen häufig nicht mehr zur Verfügung. Auch Beschäftigte selbst sind immer häufiger auf Unterstützung angewiesen, wenn sie zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt noch eine Zeit lang Hilfe im Haushalt oder bei der Körperpflege benötigen. Immer mehr Arbeitgeber erkennen die Notwendigkeit, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in diesen Situationen zu unterstützen, nicht zuletzt, um dem Betrieb eine wertvolle Ressource zu erhalten.



Inhouse-Betreuung

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Inhouse-Betreuung bedeutet, dass Kinder zeitweise mit ihren Eltern im Unternehmen sind. In vielen Firmen geschieht das ohnehin gelegentlich, zum Beispiel in den Schulferien oder wenn die reguläre Betreuung ausfällt. Alleine wenn Sie das erlauben, ist das schon eine sehr hilfreiche Unterstützung für Ihre Beschäftigten. Bereits mit der offiziellen Ankündigung, dass das Mitbringen von Kindern möglich ist, nehmen Sie den Eltern viel Druck.
Sie können diese Betreuungsvariante noch aufwerten: indem Sie Spielmaterialien bereitstellen, eine Spielecke oder ein Spielzimmer einrichten, oder bei Bedarf Betreuungspersonen zur Verfügung stellen.
Kommunizieren Sie allen Beschäftigten dass das Mitbringen von Kindern erlaubt ist – so erreichen Sie auch jene Eltern, die sich bisher nicht getraut haben, ihre Kinder mitzubringen. Weisen Sie die Eltern aber darauf hin, dass sie nach wie vor für ihre Kinder verantwortlich sind, und selbst mit Sorge tragen müssen, dass die Kinder niemanden stören.

Kinderbetreuung

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Kinderbetreuung ist als zusammenfassender Begriff für die pflegende, beaufsichtigende, erziehende Tätigkeit Erwachsener gegenüber Kindern zu verstehen. Kind ist nach deutschem Recht in der Regel jeder junge Mensch, der das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 7 Abs. 1 SGB VIII). Kinderbetreuung erfolgt zuerst und zumeist in der Familie, in der Vergangenheit und in reicheren Familien auch durch Kindermädchen. Heute ist neben der Familienerziehung die Form der öffentlich organisierten Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege vorherrschend. Insbesondere im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung besucht fast jedes Kind in Deutschland (ca. 95%) zumindest einen Halbtagskindergarten.

Quelle: 2006 Wikipedia



Kinderbetreuungseinrichtungen

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Mit einer eigenen Einrichtung kann ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung bieten, die den speziellen Anforderungen des Betriebs, zum Beispiel hinsichtlich der Öffnungszeiten, gerecht wird. Vor allem für Kinder unter drei Jahren ist das öffentliche Angebot noch immer unzureichend, aber auch für jede andere Altersgruppe können Firmenplätze regional vorhandene Lücken schließen.

 

Ist eine Einrichtung überhaupt die richtige Maßnahme?

Die "Betriebskita" kommt längst nicht für jedes Unternehmen in Frage: Unter einer bestimmten Anzahl an Kindern von Beschäftigten, die betreut werden sollen (mindestens 10 bei dauerhafter Betreuung), lohnt sich keine eigene Einrichtung. Möglicherweise bietet sich aber eine Kooperation mit einem anderen Unternehmen an. Wer eine eigene Einrichtung für eine geringere Anzahl an Kindern wünscht, kann dies auch durch eine betrieblich unterstützten Familienkrippe oder Minikita verwirklichen.

 



Moderne Kleinfamilie

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Wandel der Familienstruktur in jüngerer Zeit - Die moderne Kleinfamilie

Mit dem Wachstum der Städte und der Entwicklung des Bürgertums und der Verbürgerlichung des Industrieproletariats in Europa seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entsteht auch die Vorstellung der sogenannten 'Normalfamilie'. Diese wandelt sich ihrerseits und bot Anfang der 1950er bis Ende der 1960er Jahre noch etwa folgendes Bild: Dies wird auch als moderne Kleinfamilie oder privatisierte Kernfamilie bezeichnet.

Diese sah idealtypisch wie folgt aus:

  • Verheiratet mit eigenen Kindern (Entscheidung für Ehe und für Kinder aus Liebe, kaum noch aus wirtschaftlichen Überlegungen)
  • Haushaltsgemeinschaft aus einem verheirateten Paar und dessen in der Regel leiblichen, unmündigen Kindern
  • lebenslange Ehe (auch Monogamie und heterosexuelle Ehe),
  • der Mann als Haupternährer und • Traditionelle Rollenverteilung innerhalb der Geschlechter: Vater war der Haupternährer, besaß höchste Autorität ("Familienvorstand"); Mutter für den Haushalt und den emotionalen Bereich zuständig
  • Wohn- und Arbeitsstätte waren räumlich getrennt

Heute kennt die Familiensoziologie mehrere typische Formen. Zwar hat die Familie nach wie vor eine hohe Wertigkeit und gehört fest in den Lebensplan vieler junger Menschen, doch die Formen der Familie entsprechen immer seltener dem Familienideal der bürgerlichen Familie. Empirisch ist der Wandel der Familienstrukturen an einer Schrumpfung der Haushaltsgröße (zahlreiche kinderlose oder Ein-Kind-Familien), einem Rückgang der Eheschließungen (nicht notwendig aber der Paarbindungen), der Zunahme der Scheidungen, einem Rückgang der durchschnittlichen Geburten pro Frau, einer Zunahme der Frauenerwerbsarbeit, verkürzter Dauer partenerschaftlicher und familiärer Bindung, und oft in entsprechend mehreren Intervallen (serielle Monogamie) feststellbar.

Für den (tatsächlichen oder vermeintlichen) Trend zum freiwillig und bewußt gewählten Lebensentwurf der Partnerlosigkeit wurde das Schlagwort (Trend zur) Singlegesellschaft geprägt. Die Realität eines solchen Trends wird jedoch von der "konservativen" Theorie in Frage gestellt.

Heute wird die Familie durch Hartz IV zunehmend zur "Bedarfsgemeinschaft" reduziert.