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Hilfe- und Pflegebedürftigkeit
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Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit aufgrund von Alter, Krankheit oder einem Unfall kann Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in zweierlei Hinsicht betreffen: Sie haben Angehörige, die unterstützt oder gepflegt werden müssen oder sind selbst Hilfebedürftig, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer chronischen Erkrankung.

Wenn Sie sich als Arbeitgeber entschieden haben, pflegende bzw. pflegebedürftige Erwerbstätige in Ihrem Betrieb zu unterstützen gilt es, geeignete Maßnahmen für Ihr Unternehmen zu finden. Wie können Sie vorgehen und was müssen Sie beachten, um betriebliche Unterstützungsmaßnahmen einführen zu können? Das folgende Kapitel führt Sie Schritt für Schritt zur passenden Lösung!

Definition „Pflegebedürftigkeit“

Der Begriff Pflegebedürftigkeit ist im SGB XI festgeschrieben. Darin werden die Kriterien für den Anspruch von Pflegeleistungen nach der Pflegeversicherung definiert. Pflegebedürftig ist danach, "wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf" (§14 SGB XI).

Hilfebedürftigkeit umfasst auch Beeinträchtigungen, die weit über den Begriff des Pflegebedarfes nach SGB XI hinausgehen. Damit sind auch Personen einbezogen, die "vorrangig hauswirtschaftliche Hilfe" benötigen, ohne dass bereits ein erheblicher Pflegebedarf, der Leistungen der Pflegeversicherung begründet, vorliegt.

Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit von Angehörigen:

Mit dem steigenden Altersdurchschnitt der deutschen Bevölkerung steigt der Anteil pflegebedürftiger Menschen. Bisher wurden die Pflegeaufgaben überwiegend von Frauen geleistet, doch die Zahl der pflegenden Frauen nimmt derzeit ab. Deshalb werden künftig zunehmend auch Männer vor dem Problem stehen, die Pflege von Angehörigen mit ihrem Beruf vereinbaren zu müssen. Die latente oder akute Überlastung durch berufliche und pflegerische Verpflichtungen führt oft zu einer Überlastung pflegender Angehöriger. Leistungsminderung und Fehlzeiten sind die Folge.

Hilfe- oder Pflegebedürftigkeit der eigenen Person:

Aufgrund der Einsparungen in den Krankenhäusern werden Patienten immer früher entlassen. Familiäre Netzwerke zur Pflege stehen häufig nicht mehr zur Verfügung. Auch Beschäftigte selbst sind immer häufiger auf Unterstützung angewiesen, wenn sie zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt noch eine Zeit lang Hilfe im Haushalt oder bei der Körperpflege benötigen. Immer mehr Arbeitgeber erkennen die Notwendigkeit, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in diesen Situationen zu unterstützen, nicht zuletzt, um dem Betrieb eine wertvolle Ressource zu erhalten.

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