Bundesministerin von der Leyen: "Das war eine schwere, lange Geburt, aber es hat sich gelohnt"
Bundesfamilienministerin begrüßt Kompromiss bei den Kinderbetreuungskosten
"Wir haben heute eine ausgewogene Lösung für Familien in Deutschland gefunden", sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Die Bundesministerin hat an den heutigen Verhandlungen zur steuerlichen Absetzbarkeit einer Kinderbetreuung zwischen den Regierungsfraktionen teilgenommen und den nun beschlossenen Vorschlag miterarbeitet. "Alle Familien, die Kinderbetreuungskosten haben, können künftig deutlich mehr Geld von der Steuer absetzen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schafft Arbeitsplätze", so von der Leyen.
Denn wenn Familien künftig jährlich 4000 Euro pro Kind von der Steuer absetzen könnten, lohne es sich, die Tagesmutter zur Kinderbetreuung aus der Schwarzarbeit zu holen, ist von der Leyen überzeugt. "Alleinerziehende haben es künftig viel leichter, weil sie mehr Geld von der Steuer absetzen können. Und auch Alleinverdienerpaare können erstmals Kita-Kosten von der Steuer absetzen", so die Bundesministerin.
Der Vorschlag differenziert unterschiedliche Lebensmodelle:
Doppelverdiener können, wenn sie die Werbungskosten steuerlich geltend machen, nicht mehr den Abzug von der Steuerschuld nach § 35a Einkommensteuergesetz für Kinderbetreuung im eigenen Haushalt geltend machen. Dieses schließt sich gegenseitig aus.
Alleinverdiener können zudem Kinderbetreuungskosten im eigenen Haushalt unter den verbesserten Bedingungen aus Genshagen steuerlich geltend machen.
Finanzierung: Der in Genshagen beschlossene Finanzrahmen in Höhe von 460 Millionen Euro bleibt erhalten. Zusätzliche Mittel werden durch den Ausschluss der Doppelförderung bei § 35a Einkommensteuergesetz erzielt. Zudem wurde durch den allgemeinen Anrechnungsbetrag der Eltern in Höhe von einem Drittel der Betreuungskosten bei der Kinderbetreuung über alle Altersgruppen hinweg Geld eingespart.