Elterngeld kommt, inklusive Partnermonate
Das Elterngeld kommt, inklusive Partnermonate
Kinderbetreuung für das 1. Jahr gesichert
Der Bundestag hat am 29.9. die Einführung eines einkommensabhängigen Elterngeldes zum 1.1. 2007 beschlossen. Die Regierung hofft, damit die Geburtenrate zu verbessern. Das einkommensabhängige Elterngeld soll Anfang 2007 für ab dann geborene Kinder das derzeitige Erziehungsgeld ablösen. Eltern, die zur Betreuung eines nach 2006 geborenen Kindes im Beruf pausieren, werden ein Jahr lang 67 % ihres letzten Nettoeinkommens bis zur Obergrenze von 1800 EUR im Monat erhalten. Auch zwei „Partnermonate“ für betreuende Väter konnten schließlich, trotz kontroverser Ansichten, durchgesetzt werden. Die Opposition votierte wegen fehlender Betreuungs-Anschlussangebote dagegen.
So sehen die anstehenden Veränderungen aus:
- Das Elterngeld kann von Erwerbstätigen, Beamten und Selbstständigen sowie von erwerbslosen Elternteilen, Studenten und Auszubildenden bezogen werden. Es wird 12 Monate lang gezahlt, wenn Eltern zur Betreuung eines nach 2006 geborenen Kindes ihre Berufstätigkeit einschränken. Zwei "Partnermonate" können sich als Bonus anschließen, wenn sich auch der jeweils andere Elternteil berufliche Zeit für die Betreuung nimmt.
- Alleinerziehende, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten das Elterngeld 14 Monate lang.
- Mit dem Elterngeld werden 67 % des wegfallenden Einkommens - mindestens 300 EUR und höchstens 1800 EUR - ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird.
- Für die Berechnung des Elterngeldes ist der Durchschnittsbetrag aus dem Einkommen der vergangenen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes (beziehungsweise vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist) maßgeblich.
- Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld.
- Während der Kernzeit von zwölf Monaten wird das Mindestelterngeld in Höhe von 300 EUR nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen oder auf das Wohngeld angerechnet.
- Dieser Mindestbetrag wird während der einjährigen Kernzeit immer gezahlt, wenn ein Elternteil das Kind betreut - unabhängig davon, ob er vorher erwerbstätig war. Das betrifft Transferempfänger ebenso wie so genannte Einverdienerfamilien.
- Bei gleichem Gesamtbudget kann das Elterngeld auch auf den doppelten Zeitraum gestreckt werden, also auf bis zu 28 Monate. Gezahlt werden dann die halben Monatsbeträge.
- Geschwisterbonus: Leben in einem Haushalt zwei Kinder unter drei Jahren oder drei und mehr Kinder unter sechs Jahren, erhöht sich das Elterngeld jeweils um 10%, mindestens jedoch um 75 Euro.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Die Länder haben bereits Zustimmung signalisiert. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 zur Welt kommen, gilt das bisherige Bundeserziehungsgeldgesetz weiter.
Quelle: www.haufe.de